Wie kann ich mein Stuhl mieten?
Kontaktiere uns via Email info@hairspace.ch oder via unseres Kontaktformular.
Mitgliedschaften für jeden Coiffeur
Top-Standort. Einzugsbereite Arbeitsplätze. All-inclusive-Services.
Wir bringen Interaktion, Inspiration und Menschen unter einem Dach zusammen. Mit unseren All-inclusive- und flexiblen Mitgliedschaftsoptionen verbessern wir die Art und Weise, wie Sie arbeiten. Unsere flexiblen, voll möblierten Coiffeurarbeitsplätze an idealer Lage im Herzen von Basel-Stadt sind so konzipiert, dass sie für jeden geeignet sind - Optionen von 1 Tag bis zu 24/7.
Alle deine Fragen beantwortet? Wenn nicht, kontaktiere uns via Email info@hairspace.ch oder let's talk!
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Beste Lage. Einzugsbereite Arbeitsplätze. All-Inclusive Services.
Der Service beinhaltet:
Zugang zum Salon an den von Ihnen reservierten Tagen.
Nutzung des Arbeitsplatzes, unserer Möbel und aller Gemeinschaftsräume.
Der Arbeitsplatz besteht aus einem Friseurstuhl, Spiegel, Arbeitsplatz und einem Rollschrank mit Haartrockner.
Nutzung der gemeinsamen Waschbecken, Haartrockner und Handtücher.
Nutzung von Strom, Wasser und WLAN.
Nutzung der Umkleidekabine mit persönlichem Spind.
Nutzung der Küche mit kostenlosem Kaffee, Tee und Wasser.
Ihr Name, Ihr Bild und ein spezieller Buchungslink auf unserer Website und im Salon.
Strategisch günstige Lage an der Ecke des Barfüsserplatz in Basel mit vielen Passanten.
Laufkundschaft oder Kunden, die über unsere Website buchen, werden dem ersten verfügbaren Friseur zugewiesen. Ideal, um Ihren persönlichen Kundenstamm aufzubauen und zu erweitern!
Du müsstest selbständig arbeiten und als solches registriert sein, entweder als Einzelfirma oder als GmbH.
Idealerweise hast du mehrere Jahre Erfahrung und kannst völlig selbständig arbeiten.
Du möchtest Teil einer blühenden Gemeinschaft von Coiffeuren sein und bringt deine eigene Kundschaft mit oder baut es bei uns auf.
Die Einzelfirma ist die beliebteste Rechtsform in der Schweiz, weil sie unkompliziert zu gründen ist. Um den Status als Selbständigerwerbende zu erlangen, können Unternehmerinnen und Unternehmer ein Gesuch bei der AHV des Ortes, an dem die Tätigkeit ausgeübt wird, einreichen. Für eine Einzelfirma mit einem Umsatz von 100.000 CHF oder mehr ist ein Eintrag ins Handelsregister erforderlich.
Vorteile einer Einzelfirma:
Unkomplizierte, formlose Tätigkeit
Eine Person kann Inhaber sein, so dass keine gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden müssen
Kein Mindestkapital erforderlich
Pensionskassenbezug möglich
Keine Doppelbelastung von Einkommen und Vermögen
Nachteile einer Einzelfirma:
Unbeschränkte Haftung des Inhabers mit dem Privatvermögen
Partner können sich nicht am Unternehmen beteiligen
In einigen Kantonen werden keine Kinder- und Ausbildungszulagen ausbezahlt
Keine Arbeitslosenentschädigung
Wenn die Einzelfirma im Handelsregister eingetragen wird, muss der Familienname ersichtlich sein.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, in der sich eine oder mehrere Personen zu einem Unternehmen zusammenschließen.
Diese wird mit der obligatorischen Eintragung in das Handelsregister begründet, wobei die Gesellschafter und damit die Eigentümer des Stammkapitals namentlich in das Handelsregister eingetragen werden.
Es müssen mindestens ein Gesellschafter und ein Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen sein, wobei beide Positionen von derselben Person wahrgenommen werden können. Ein zeichnungsberechtigter Geschäftsführer muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Vorteile der GmbH:
Haftung nur mit dem eingebrachten Stammkapital
Mehrere Gesellschafter möglich
Einfache Übertragung der Anteile
Geringes Mindestkapital (CHF 20'000)
Fantasievoller Name möglich (der Zusatz "GmbH" ist obligatorisch)
Besserer Versicherungsschutz als bei der Einzelfirma (Arbeitslosenversicherung, UVG, BVG)
Nachteile der GmbH:
Fehlende Anonymität der Gesellschafter
Einhaltung der gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen
Besteuerung auf GmbH- und Gesellschaftsebene (Doppelbesteuerung)
Im Gegensatz zur Einzelfirma können Sie bei der Gründung einer GmbH keine Pensionskassengelder vorzeitig beziehen.
Die Eröffnung eines eigenen Salons ist der Traum vieler Coiffeure, ist aber mit erheblichen Investitionen und Risiken verbunden.
Um deine eigenen Salon zu eröffnen, müsstest du:
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen, um Ihre Risiken zu mindern.
Ein Mindestkapital von 20.000 CHF haben.
Sicherstellen, dass Sie die richtigen Versicherungen abgeschlossen haben.
Einen Buchhalter haben, der Sie bei der Buchhaltung unterstützt.
Einen Standort mieten, oft mit Mindestverträgen von 5 Jahren und 6 Monaten Kaution.
Einen bestehenden Salon übernehmen oder neue Möbel kaufen.
Mindestens 5 bis 10 Kunden pro Tag oder 100 bis 200 pro Monat haben.
Mit Hairspace und unserem Co-Working-/Stuhlmiete-Modell kannst du deine eigenen, unabhängigen Weg mit begrenztem Risiko gehen.
Wie helfen wir Ihnen auf Ihrem Weg:
Du brauchst nicht sofort eine GmbH. Eine Einzelfirma reicht aus, kein Mindestkapital erforderlich.
Keine langen Mietverträge. Unsere Mindestvertragslaufzeit beträgt nur 4 Wochen. Unsere Kaution beträgt nur 4 Wochen oder 1 Monat.
Du kannst jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.
Durch unsere Partnerschaft mit der Zürich Versicherung können wir dich über die richtigen Versicherungen beraten.
Wenn du Buchhaltungsbedarf hast, kann unser Buchhalter dich weiterhelfen.
Du musst nicht in Möbel investieren oder einen bestehenden Salon kaufen.
Du kannst mit einem Tag pro Woche als Nebenjob anfangen und dich einen eigenen Kundenstamm aufbauen.
Durch unsere Lage im Herzen von Basel gehören die Laufkundschaft dich (und die anderen Co-Working Mitglieder).
Kein Wettbewerbsverbot. Wenn du dich entscheidest, dein eigenen Salon zu starten, kannst du deine Kunden mitnehmen.
Wir unterstützen dich beim Aufbau Ihrer eigenen Marke in den sozialen Medien.
Simply said: Wir sind hier, um dich erfolgreich zu machen!
Ja, die Stuhlmiete ist legal, aber nur unter bestimmte Bedingungen. Es werden viele Fragen zum Begriff "Stuhlmiete" gestellt. Das Konzept der Stuhlmiete als solches ist nicht illegal, aber die Scheinsebständigkeit ist illegal.
Die Frage der Stuhlmiete und der Scheinselbstständigkeit wird im Anhang des GAV behandelt. Eine Kopie des GAV finden Sie auf der Website von Coiffuresuisse.ch. Auf Seite 29 wird das Konzept erläutert.
Das Problem der "Scheinselbständigkeit" betrifft vor allem die Stuhlmiete in einem bestehenden Salon, da die Grenzen zwischen dem Eigentümer des Salons, seinen Angestellten und dich als Mieter des Stuhls sehr unklar sind.
Bei Hairspace werden bewusst alle Vorkehrungen getroffen, um jeden Zweifel auszuschließen:
Hairspace ist kein traditioneller Salon und beschäftigt keine eigene Coiffeure.
Hairspace arbeitet nach einem Co-Working-Modell, ähnlich wie Sie ein Hotel oder ein Büro mieten, mieten Sie bei Hairspace einen Arbeitsplatz.
Alle Mitglieder von Hairspace müssen als Selbständige registriert sein.
Alle Mitglieder sind frei, ihre Arbeit selbst zu organisieren, ihre Arbeitszeiten zu bestimmen und die Produkte zu nutzen, die sie bevorzugen.
Alle Mitglieder sind auf der Hairspace-Website und im Salon als Selbstständige sichtbar und können nach Beendigung des Vertrages mit Hairspace mit ihren Kunden in ihren eigenen Salon umziehen.
Hairspace ist da, um jeden Coiffeur erfolgreich zu machen!
Nach unseren Schätzungen kannst du als selbständige/r Coiffeuse/Coiffeur deutlich mehr verdienen.
Bei einem Vollzeitpensum kannst du nach unseren Schätzungen mit etwa 110'000 - 120'000 CHF pro Jahr als Einnahmen rechnen. Abzüglich aller Kosten, Versicherungen, Sozialabgaben, usw. bleibt dann netto etwa 80.000 CHF im Jahr übrig.
Das ist deutlich mehr als die durchschnittlichen 60.000 CHF brutto Gehalt, die man als Angestellter verdient.
Wir haben eine vollständige Berechnung erstellt, um volle Transparenz zu schaffen und dich zu ermöglichen, Berechnungen auf der Grundlage deine eigenen Erfahrungen anzustellen. Du kannst unsere Berechnung hier finden.